In Kooperation mit dem Kühlturmhersteller E.W. Gohl GmbH, dem Kühlwasser-Analytik Labor Synlab und Georg Fischer Piping Systems organisieren wir unter dem Motto „cool bleiben“ eine Kühlturmtagung. Bei dieser informieren wir Sie über die neue Verordnung, die Betreiberpflichten wie auch über Lösungen die Legionellen-Problematik im Griff zu haben.
Was steckt hinter der neuen Verordnung über Verdunstungskühlanlagen (42. BImSchV)?
Die zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) wurde am 19. Juli 2017 im Bundesanzeiger verkündet und tritt am 19. August 2017 in Kraft. Zu beachten ist, dass die Anzeigepflicht (Artikel 13) erst am 19. August 2018 in Kraft tritt.
Die neue Legionellen-Verordnung hat zum Ziel, die Hygiene in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern sicherzustellen. Die 42. BImSchV orientiert sich am Stand der Technik, vor allem aber an den VDI-Kühlturmregeln (VDI 2047 Blatt 2). Die Verordnung hat dazu strenge Betreiberpflichten eingeführt.
An der Tagung werden verschiedene Experten Fachvorträge zum Thema halten.
Informationen zur Kühlturmtagung
Datum
24. Oktober 2017
Veranstaltungsort
Hello Water Showroom
EUREF Campus in Berlin Schönenberg
Dauer
10:00 – 17:00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!